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Prepaid im Ausland – jetzt inklusive EU-Roaming

Mit der Prepaid Karte für dein Handy oder Smartphone kannst du ganz einfach im Ausland telefonieren und SMS verschicken. Lade dazu lediglich ein Guthaben nach Wunsch auf. So hast du auch auf Reisen die volle Kostenkontrolle, selbst wenn du deine Inklusiv-Einheiten aufgebraucht hast. Auch dann bezahlst du nur, was du auch wirklich verbrauchst.

SIM-Karte bestellen
Du befindest dich in Ländergruppe 1 Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 Ländergruppe 4
Telefonie Telefonie
Anrufe nach Deutschland
und in die Ländergruppe 1
Inlandskonditionen 0,54 € pro Min. 1,59 € pro Min. 2,99 € pro Min.
Anrufe in die Ländergruppe 2 0,14 € pro Min. 0,54 € pro Min. 1,59 € pro Min. 2,99 € pro Min.
Anrufe in die Ländergruppe 3-4 1,29 € pro Min. 1,49 € pro Min. 1,79 € pro Min. 2,99 € pro Min.
Anrufe in Ländergruppe 5 und restliche Länder 1,99 € pro Min. 1,99 € pro Min. 1,99 € pro Min. 2,99 € pro Min.
Eingehende Anrufe kostenlos 0,26 € pro Min. 0,69 € pro Min. 1,59 € pro Min.
Taktung Anrufe nach Deutschland und in derselben Zone 30/1 60/10 60/10 60/10
Taktung eingehende Anrufe sekundengenau 60/10 60/10 60/10
SMS SMS
Versand von SMS im Ausland Inlandskonditionen 0,39 € pro SMS 0,49 € pro SMS 0,59 € pro SMS
Empfang von SMS im Ausland kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos
Datennutzung Datennutzung
GPRS-Services Datennutzung Inlandskonditionen 0,23 € pro MB 12,29 € pro MB 12,29 € pro MB
Versand von MMS 0,69 € pro MMS 0,69 € pro MMS 0,69 € pro MMS 0,69 € pro MMS 0,69 € pro MMS
Empfang von MMS kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos
Services Services
Mailbox-Abfrage +49 (0)179 33 + Deine Rufnummer Minutenpreis eines Anrufs nach Deutschland je nach Ländergruppe Minutenpreis eines Anrufs nach Deutschland je nach Ländergruppe Minutenpreis eines Anrufs nach Deutschland je nach Ländergruppe Minutenpreis eines Anrufs nach Deutschland je nach Ländergruppe Minutenpreis eines Anrufs nach Deutschland je nach Ländergruppe
O2 Prepaid-Kontomanager (5667) kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos
Sonderrufnummern nicht möglich nicht möglich nicht möglich nicht möglich nicht möglich

Eine Liste aller weltweit verfügbaren Roaming Partner findest du hier.


*Ländergruppe 1: Die jeweiligen Mitgliedsländer EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Griechenland, Irland, Italien, Jersey, La Réunion, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern, exkl. Nord-Zypern) sowie alle weiteren Länder, für die die Preisvorgaben gem. der Verordnung (EU) 2022/612 vom 06.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit die Preisvorgaben gem. der genannten EU-Verordnung in einem Land nicht mehr anwendbar sind (z. B. nach Austritt eines Landes aus der EU), fällt das Land automatisch in die Ländergruppe 2 und es gilt der für diese Ländergruppe ausgewiesene Preis.

*Ländergruppe 2:Andorra, Gibraltar, Großbritannien, Isle of Man und Schweiz. Hinweis: Für Großbritannien wird trotz Ausscheidens aus der EU bis zum 31.12.2025 weiterhin nur der Preis gem. Zone 1 (EU reguliert) abgerechnet (Verlängerung vorbehalten).

*Ländergruppe 3: Kanada, Monaco, Tunesien, Türkei, USA (inkl. Puerto Rico und US Virgin Islands).

*Ländergruppe 4: Ägypten, Albanien, Algerien, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Bermuda, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei**, Cayman Inseln, Dominica, Dominikanische Republik, Färöer-Inseln, Französisch Polynesien*, Georgien, Grenada, Grönland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indonesien, Israel, Jamaika, Jordanien, Kosovo, Kuba, Malaysia, Malediven, Marokko, Nordmazedonien, Republik Moldau, Mongolei, Montenegro, Montserrat, Myanmar, Nepal, Niederländische Antillen, Oman, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Russland, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Sri Lanka, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Südkorea, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Trinidad & Tobago**, Turks & Caicos, Ukraine, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam.

*Ländergruppe 5: Alle anderen Länder, in denen O2 ein Roaming-Abkommen hat. Welche Länder dies aktuell sind und welche Leistungen in den Ländern von den jeweiligen Roaming-Partnern angeboten werden, erfahren Sie unter www.o2.de/goto/netzpartner-prepaid.

Stand: 02.01.2024
Alle Preise in € pro Minute bzw. Stück.

Alle Details und rechtlichen Hinweise zu den Auslandstarifen findest du hier. (Download PDF Preisliste Mobilfunk Prepaid)

Der Prepaid Ausland Tarif von O2

Optimal für deinen Urlaub: Roaming günstig gemacht

Wo soll es denn hingehen? Egal ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise, das Handy kommt inzwischen ganz selbstverständlich mit. Deshalb kannst du mit der Prepaid Karte von O2 auch im Ausland ganz einfach telefonieren, simsen und surfen. Das lohnt sich ganz besonders für dich, wenn du im EU-Ausland unterwegs bist. So kannst du mit den regulierten Tarifen dein Inklusiv-Datenvolumen auch in Städten wie Rom, Madrid und Paris sowie im ganzen EU-Ausland nutzen. Ohne Aufpreis!

Informiere dich jetzt, wie günstig das Roaming für Anrufe nach Hause, SMS und mobiles Datenvolumen in anderen Ländern ist. Und wie du gerade bei mobilem Internet im Ausland möglichst viel für dein Guthaben bekommst.

Die ganze Welt in 4 übersichtlichen Ländergruppen

Wie viel Cent genau kostet eine SMS? Was ein MB Datenvolumen? Die genauen Preise für deine Prepaid SIM von O2 hängen vor Ort nur davon ab, zu welcher Ländergruppe dein Reiseland gehört. Denn je nach Urlaubsziel variieren die Preise und Optionen für SMS, MMS, Datennutzung und Anrufe. Aber wir haben es dir leicht gemacht und teilen die ganze Welt in gerade einmal 4 Ländergruppen auf. Das ist erstens viel übersichtlicher – und zweitens auch für alle praktisch, die im Urlaub mal mehrere Staaten besuchen wollen.


Alle Konditionen schnell und transparent im Blick

Schau am besten gleich nach, zu welcher Gruppe dein Urlaubsziel gehört, schon hast du alle Kosten im Blick. Unter „Preise im Ausland“ verschafft dir unsere ausführliche Tarif-Tabelle einen schnellen Überblick über alle Roaming Gebühren. So bist du gerade auch im Urlaub sicher vor ungewollten Kosten. Du interessierst dich speziell für Prepaid in den USA? Dann klick einfach auf den Link uns du findest für dieses beliebte Reiseziel alle Informationen, wie günstig abgehende SMS, Anrufe ins Festnetz oder die mobile Datennutzung vor Ort sind.


Grenzenlos schnell: Roaming Kosten online berechnen

Du möchtest über Ländergrenzen hinweg Telefonie oder Kurznachrichten nutzen? Dann kann dir unser Tarifrechner auf den Cent genau sagen, wie die Konditionen für eine Minute oder eine SMS sind. Gibt dafür einfach ein, in welchem Land du dich selbst aufhältst – und welches Zielland dein Anruf oder deine SMS hat. Du erfährst sofort, wie günstig es für dich wird.

Surfen wie im Heimatland

Das Internet ist gerade im Ausland oft sehr nützlich. Mobiles Internet vor Ort macht es so einfach, schnell Restaurant-Tipps zu finden, bei Facebook Fotos vom Strand zu posten oder sich über Sehenswürdigkeiten in der Nähe zu informieren. Oder aber wie zu Hause E-Mails zu checken, online zu spielen und Musik sowie Filme zu streamen.

Bei übermäßiger Nutzung der Leistungen im Ausland werden allerdings Aufschläge gemäß der EU Fair-Use-Policy erhoben. Infos hierzu siehe aktuelle Preisliste.

Aus Deutschland nach Preis pro Minute Preis pro SMS
Ländergruppe 1 (EU - reguliert) 0,29 € (0,2261 €)* 0,29 € (0,0714 €)*
Ländergruppe 2 0,29 € 0,29 €
Ländergruppe 3 0,99 € 0,99 €

Eine Liste aller weltweit verfügbaren Roaming Partner findest du hier.

(Die in dieser Preisliste enthaltenen Preise sind Bruttoendpreise. Sie enthalten die jeweils anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern der entsprechende Umsatz der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.)

*Ab dem 15.05.2019 wird nur ein reduzierter Preis von 0,2261 €/Min für Gespräche und 0,0714 € pro SMS in die Ländergruppe 1 berechnet, solange die Preisvorgabe gemäß Art. 5a der Verordnung (EU) 2015/2120 vom 25.11.2015 in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/1971 vom 11.12.2018 Anwendung findet. Der ausgewiesene Standardpreis von 0,29 € findet wieder Anwendung, wenn und soweit die Preisvorgabe gemäß Art. 5a der zuvor genannten Verordnung ihre Gültigkeit verliert oder ihre Anwendung anderweitig ausgeschlossen ist, spätestens aber ab dem 14.05.2024.

(a) Ländergruppe 1 (EU - reguliert): Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, Martinique, Mayotte, Saint Martin), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Azoren, Medeira), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, sowie alle weiteren Länder, für die die Preisvorgaben gem. Art. 5a der Verordnung (EU) 2015/2120 vom 25.11.2015 in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/1971 vom 11.12.2018 Anwendung finden (derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen). Soweit die Preisvorgaben gem. der genannten EU-Verordnung in einem Land nicht mehr anwendbar sind (z.B. nach Austritt eines Landes aus der EU), fällt das Land automatisch in die Ländergruppe 2 und es gilt der für diese Zone ausgewiesene Preis.

(b) Ländergruppe 2: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Gibraltar, Großbritannien, Guernsey, Isle of Man, Israel, Jersey, Kanada, Liechtenstein, Nordmazedonien, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA (nur Bundesstaaten; ausgenommen sind amerikanische Überseegebiete, insbesondere amerikanische Jungferninseln, Puerto Rico, Guam, Nördliche Marianen, Amerikanisch-Samoa, Kingmanriff, Midwayinseln, Palmyra-Atoll, Wake-Atoll), Vatikanstadt, Belarus, Zypern (Türkei). Hinweis: Für Großbritannien wird trotz Ausscheidens aus der EU bis zum 31.12.2025 weiterhin nur der Preis gem. Zone 1 (EU reguliert) abgerechnet (Verlängerung vorbehalten).

(c) Ländergruppe 3: Australien, Hongkong, Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Taiwan, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Südafrika, Venezuela sowie alle übrigen Staaten, die über O2 erreicht werden können und nicht in den Ländergruppen 1 oder 2 aufgeführt sind.

Alle Details und rechtlichen Hinweise zu den Auslandstarifen findest du hier. (Download PDF Preisliste Mobilfunk Prepaid)

Alle Infos: Die neue EU-Roaming-Verordnung

Am 1. Juli 2022 ist eine neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft getreten. Die bisherige Roaming-Verordnung wird u.a. in Bezug auf Dienstqualität und Transparenzvorgaben für regulierte EU-Roaming-Tarife erweitert.

Das bedeutet für den regulierten EU-Roaming-Tarif

Mit dem derzeit gültigen regulierten EU-Roaming-Tarif nutzen Sie Ihren Tarif innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: EU-Ausland, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) zu den gleichen Konditionen wie zuhause in Deutschland. Inklusiv-Minuten, -SMS und -Daten können Sie einfach innerhalb der EWR Länder ohne Zusatzkosten nutzen.

Neu: Seit dem 01.07.2022 können Kunden mit einem regulierten EU-Roaming-Tarif innerhalb des EWR zusätzlich die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie in Deutschland nutzen, sofern im besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind.

Gut zu wissen:
Der regulierte EU-Roaming-Tarif (Roam-like-at-home) hat ab dem 01.07.2022 damit zwei Komponenten: Preis und Dienstqualität.

Leistungen des neuen regulierten EU-Roaming-Tarifs

Telefonate

  • Ausgehende Gespräche aus dem EWR-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EWR-Auslandes gemäß den Inlandskonditionen.
  • Eingehende Gespräche im EWR-Ausland sind kostenlos.

SMS

  • SMS-Versand aus dem EWR-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EWR-Auslands gemäß den Inlandskonditionen.

Datennutzung

  • Bei der Datennutzung im EWR-Ausland ist die Nutzung zu Inlandskonditionen bis zum Erreichen der Fair Use-Grenze möglich. Ab dieser Grenze dürfen Aufschläge im EWR-Ausland in Rechnung gestellt werden.

Dienstqualität

  • Seit dem 01.07.2022 gilt bei Roaming innerhalb eines EWR-Landes die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie im Inland, sofern im besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind.

Häufige Fragen und Antworten

Seit dem 01.7.2022 sollen Roaming-Kunden mit einem regulierten EU-Roaming-Tarif beim Roaming innerhalb des EWR zusätzlich die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie zuhause nutzen können, wenn in dem besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind.

Die Dienstqualität beim Roaming im EWR hängt immer von den im besuchten Netz unseres Partners erhältlichen Netzgenerationen und -technologien ab. Beispielsweise können bei der Datennutzung im EWR Verschlechterungen im Vergleich zur Nutzung in Deutschland entstehen, weil die technisch verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit des besuchten Partnernetzes unter der unseres Netzes in Deutschland liegt. Verschlechterungen können sich auch ergeben, weil die im besuchten Partnernetz verfügbare Netztechnik (z.B. 3G) nicht der im Heimatland entspricht (z.B. 4G). Im Partnernetz nur eingeschränkt verfügbare Netzgenerationen und Netztechnologien und andere Parameter können dazu führen, dass insbesondere das Öffnen von Webseiten, Musik-Streaming, Gaming, Download großer E-Mail-Anhänge oder sonstiger großer Dateien sowie Internet-Anwendungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Auch ist es unter Umständen möglich, dass Abruf und Verbreitung von Informationen und Inhalten über Internetanwendungen deutlich verlangsamt sind.

Folgende weitere Faktoren können sich beispielsweise auf die Dienstqualität auswirken:

  • Die Geschwindigkeit
  • Die Latenz (d. h. die Reaktionszeit)
  • Die Verfügbarkeit von Roamingdiensten oder anderen Diensten beim Roaming aufgrund der Verfügbarkeit bestimmter Technologien, der Netzabdeckung oder von Abweichungen aufgrund externer Faktoren (z.B. Topografie)
  • Anzahl der Basisstandorte, Anzahl aktiver Kunden pro Mobilfunkzelle

Beschwerden hinsichtlich der Dienstqualität können Sie an den https://www.o2online.de/kontakt/ richten.

Infos zu den jeweils zur Verfügung stehenden Netzgenerationen innerhalb des jeweiligen Landes können hier eingesehen werden.
Verbindungen zu Nummern von Mehrwertdiensten können beim Roaming zusätzliche Entgelte verursachen. Näheres erfahren Sie hier.

Die EU-Roaming-Verordnung gilt für EU-Mitgliedstaaten sowie - vorbehaltlich einer Übernahme der neuen EU-Roaming-Verordnung - Island, Liechtenstein und Norwegen.

Bei Aktivierung des regulierten EU Roaming-Tarifes können Sie Ihren Inlandstarif in folgenden Ländern nutzen:

Zone 1 (EU – reguliert): Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Griechenland, Irland, Italien, La Réunion, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern) sowie alle weiteren Länder, für die die Preisvorgaben gem. der Verordnung (EU) 2022/612 vom 06.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden (vorbehaltlich einer Übernahme der neuen EU-Roaming-Verordnung Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit die Preisvorgaben gem. der genannten EU- Verordnung in einem Land nicht mehr anwendbar sind, fällt das Land automatisch in die Ländergruppe 2 und es gelten der für diese Zone ausgewiesene Preis und andere Vorgaben zur Dienstqualität.

Für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht.

Die EU Roaming Verordnung gilt nicht für die Schweiz.

Beim Aufenthalt in einem grenznahen Gebiet, aber noch in Deutschland, kann es sein, dass das Handy eine Roaming-Verbindung aufbaut. Meistens liegt es daran, dass an dem Gerät die automatische Netzwahl aktiviert ist. Das Handy sucht sich das stärkste verfügbare Netz, in diesem Fall das des ausländischen Netzbetreibers.
Wir empfehlen, in diesen Regionen Roaming zu deaktivieren oder die manuelle Netzwahl zu aktivieren. Aus den angezeigten Anbietern wird das Netz ausgewählt, in dem GPRS oder LTE möglich ist. Wie es funktioniert, ist im Benutzerhandbuch des Gerätes beschrieben. Auch in unserer Handyhilfe gibt es hierzu Tipps.

Die Informations-SMS mit den Konditionen des Roaming-Tarifs (Telefonie- und SMS-Kosten, sowie Kosten bei Datenverbrauch) wird weiterhin bei Einreise in sämtliche Länder verschickt. Außerdem erhältst du Informationen.

  • über die im besuchten Land möglichen Notrufdienste (ab 01.06.2023),
  • über das mögliche Risiko höherer Entgelte aufgrund der Nutzung von Mehrwertdiensten,
  • über Schutzmöglichkeiten vor hohen Kosten bei Datennutzung.

Bei der „Fair Use Policy“ (FUP) handelt es sich um Regelungen der Europäischen Kommission zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung von regulierten Roamingdiensten („Regelung der angemessenen Nutzung“). Mit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge in der Union gelten für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Heimatland des Kunden und beim Roaming in der Union die gleichen Tarifbedingungen. Mittels FUP wird ein Regulativ geschaffen, um eine „Ausuferung“ der Nutzung zu vermeiden. Näheres können Sie den jeweiligen Preislisten entnehmen. Die Roaminganbieter rechnen die Aufschläge im Rahmen der FUP für die Bereitstellung regulierter Datenroamingdienste kilobytegenau ab. Davon ausgenommen sind MMS-Nachrichten, wenn eine Abrechnung pro Einheit erfolgt.

Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird.

Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird bzw. wenn der Kunde ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet.

Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.

Mit folgender Formel kann dies bei offenen Datenpaketen (z. B. Tarife mit einer Datenflatrate) berechnet werden:
ohne Aufschläge im EU-Ausland nutzbares Datenvolumen = (Monatlicher Gesamtpreis/Aktueller Großhandelspreis) * 2

Beispiel:

  • Monatliche Tarifgrundgebühr: 23,80 € (20,00 € netto)
  • Aktueller Großhandelspreis: 1,547 € (1,30 € netto)

20 € ohne MwSt. (23,8 € mit MwSt.) / 1,30 € ohne MwSt. (mit MwSt. 1,547 €) = 30,77 GB (gerundet)

In diesem Tarif könnten also 30,77 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 1,547 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).


Bei vorbezahlten Tarifen (Pay Go „Prepaid“,Abrechnung pro Einheit) kann Telefónica Germany den Verbrauch von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis in der EU auf ein Volumen begrenzen, das zumindest dem Volumen entspricht, das sich aus der Division des Gesamtbetrags (ohne Mehrwertsteuer) des vom Kunden an den Betreiber zu Beginn der Roamingnutzung bereits bezahlten, verfügbaren Restguthabens durch das Wholesalecap Data:
Ohne Aufschläge im EU-Ausland nutzbares Datenvolumen = (Verfügbares Guthaben / Aktueller Großhandelspreis)

Beispiel:

  • Verfügbares Guthaben: 10,00 € (8,40 € netto)
  • Aktueller Großhandelspreis: 1,547 € (1,30 € netto)

10 € ohne MwSt. (11,9 € mit MwSt.) / 1,30 € ohne MwSt. (mit MwSt. 1,547 €) = 7,7 GB (gerundet)

In diesem Tarif könnten also 7,7 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 1,547 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“ Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können wir Ihren Aufenthaltsort sowie Ihr Telefonie-und Surfverhalten für mindestens 4 Monate verarbeiten und nutzen. Durch das Monitoring wird das Fehlen eines vorwiegenden Inlandsaufenthalts des Kunden im Land des Roaminganbieters oder das Fehlen einer vorwiegenden Inlandsnutzung inländischer Mobilfunkdienste belegt. Solche objektiven Indikatoren müssen über mindestens vier Monate erstellt werden. Es geht dabei lediglich um die geographische Ortung und die Tatsache, dass Anrufe getätigt werden. Die Beachtung Datenschutzrechtlicher Vorgaben hat dabei oberste Priorität.

Hier findest du alle Preise im Ausland: https://www.o2-freikarte.de/prepaid-ausland/

Fair-Use-Policy

Damit wir die Leistungen des inländischen Tarifs ohne Aufpreis auch im EU-Ausland gewähren können, können wir bei einer exzessiven bzw. „permanenten“ Roamingnutzung Aufschläge erheben. Die Nutzung für SMS, Daten und Gespräche wird durch Regelungen der angemessenen Nutzung (Fair-Use-Policy, „FUP“) begrenzt. Informationen dazu können den Preislisten entnommen werden.

Aufschläge können beispielsweise erhoben werden: Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division des inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.

Es gelten folgende Aufschläge / Großhandelspreise (inkl. MwSt.) Aufschlag für Datennutzung (einschl. MMS) pro Gigabyte (Taktung je angefangenem Kilobyte):

  • ab 01.07.2022: 2,38 €
  • ab 01.01.2023: 2,142 €
  • ab 01.01.2024: 1,547 €
  • ab 01.01.2025: 1,547 €
  • ab 01.01.2026: 1,309 €
  • ab 01.01.2027: 1,19 €

Die Höhe der Aufschläge richtet sich nach gesetzlichen Vorhaben und kann jeweils von den o.g. Beträgen abweichen.

Was sind die Obergrenzen der Fair Use Policy und wann sind Aufschläge möglich?
Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird.

Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird bzw. wenn der Kunde ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet.

Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.

Mit folgender Formel kann dies bei offenen Datenpaketen (z. B. Tarife mit einer Datenflatrate) berechnet werden:
ohne Aufschläge im EU-Ausland nutzbares Datenvolumen = (Monatlicher Gesamtpreis/Aktueller Großhandelspreis) * 2

Beispiel:

  • Monatliche Tarifgrundgebühr: 23,80 € (20,00 € netto)
  • Aktueller Großhandelspreis: 1,547 € (1,30 € netto)

20 € ohne MwSt. (23,8 € mit MwSt.) / 1,30 € ohne MwSt. (mit MwSt. 1,547 €) = 30,77 GB (gerundet)

In diesem Tarif könnten also 30,77 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 1,547 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

Missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung. Zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste, die zu geltenden inländischen Endkundenpreisen bereitgestellt werden.

Zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste, die zu geltenden inländischen Endkundenpreisen bereitgestellt werden.

"Stable Link Regelung", Falls Roamingkunden auf Anforderung einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen an Deutschland, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, nicht nachweisen. In diesem Fall können Aufschläge für SMS, Telefonie und Daten (einschl. MMS) erhoben werden.

4-Monats-Regelung Wenn objektive Indikatoren den Schluss zulassen, dass die Auslandsnutzung der Kunden die Inlandsnutzung für die Dauer von mindestens vier Monaten überwiegt, können Aufschläge auf SMS, Telefonie und Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.

Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“-Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können die erforderlichen Daten über Aufenthaltsort sowie dein Telefonie-und Surf-Verhalten für mindestens 4 Monate verarbeitet und genutzt werden

Anliegen in Bezug auf die Anwendung dieser Regelungen und die Höhe des Aufschlags, welcher nach Verbrauch des Fair-Use-Volumens berechnet wird, können an den https://www.o2online.de/kontakt/ gerichtet werden.

Prepaid USA
No problem

Du möchtest in den USA prepaid-günstig telefonieren? Das ist mit der O2 Freikarte problemlos möglich. Während der Empfang von SMS und MMS im Ausland für dich kostenlos ist, werden eingehende Anrufe, zum Beispiel aus Deutschland, mit einem günstigen Minutenpreis berechnet.

Nutze deine Prepaid SIM in den USA – oder natürlich auch in fast jedem anderen Land der Welt! Egal wo du deinen Urlaub verbringst oder wo du geschäftlich landest: Deine Freikarte macht alles mit.



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